Neue Datenschutzverordnung – Infos für Betreiber von Webseiten

Einige meiner Kunden fragen mich, was sie genau in Ihre Datenschutzerklärung ihrer Webseite schreiben müssen, zumal sich in dem Zusammenhang heute die rechtlichen Rahmenbedingungen (DSGVO) geändert haben. Da ich kein Jurist bin, kann ich dazu keine verbindliche Auskunft geben, aber zumindest auf einige Dinge hinweisen:

  • Zuerst einmal empfehle ich die letzten Updates bei WordPress-Webseiten einzuspielen, da schon einige technische Verbesserungen, die nötig sind um der Verordnung gerecht zu werden, damit installiert sind.
  • Als zweites würde ich prüfen, in wie weit meine Webseite von der DSGVO überhaupt betroffen ist. Einen ersten Einblick dazu bietet diese Seite:
    https://www.mdr.de/medien360g/wissen/dsgvo-webseitenbetreiber-100.html

    • Falls Änderungen nötig sind, braucht es einen genaueren Blick auf die Daten, und ggf. technische Änderungen, Emails mit Einwilligungserklärungen an die Nutzer etc.
  • Im dritten Schritt würde ich die Datenschutzerklärung mittels eines Generators anpassen, falls dieser meine Anforderungen abdeckt (spezielle selbst entwickelte Module, die mit Nutzerdaten arbeiten sind wahrscheinlich nicht abgedeckt).
    Dazu kommen z.B. folgende kostenlose in Frage:

Weitere Infos zu der DSGVO:

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